KFZ Gutachter - Sachverständiger Wuppertal | Glossar - KFZ Gutachter und Sachverständiger
Diverse Erläuterungen zum KFZ-Gutachten bei Unfallschäden sowie zum Sachverständigen. Informieren Sie sich jetzt.
Glossar, Sachverständiger, Kasko, Haftpflichtversicherung, Wertminderung, Totalschaden, Gutachten, Restwert, Unfallschäden
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Glossar

Sachverständiger

Ein Sachverständiger ist ein Spezialist auf einem sehr eng begrenzten Fachgebiet. Er muss nachweisbar über ein überdurchschnittliches Fachwissen auf einem eng begrenzten Fachgebiet verfügen und darüber hinaus praktische Erfahrung und die Fähigkeit, Gutachten zu erstellen, mitbringen.

Kasko

Ein Kasko Schutz deckt im Gegensatz zur Haftpflichtversicherung auch bestimmte Schäden ab, die am eigenen Fahrzeug entstanden sind.

Haftpflichtversicherung

Bei der Haftpflichtversicherung handelt es sich um eine Versicherung, ohne die die Zulassung eines Kraftfahrzeuges für den Straßenverkehr nicht möglich ist. Sie deckt Schäden ab, die Dritten durch den Gebrauch des Fahrzeuges entstehen.

Wiederbeschaffungswert

Der Wiederbeschaffungswert eines Fahrzeuges stellt den Wert des Fahrzeuges unmittelbar vor Schadeneintritt dar. Er beschreibt die Anschaffungskosten eines gleichwertigen oder zumindest vergleichbaren Fahrzeuges.

Restwert

Der Restwert eines Fahrzeuges beschreibt den Wert, den das verunfallte Fahrzeug im unreparierten Zustand hat. Um den Wert zu ermitteln, wird das Fahrzeug „virtuell“ für einen bestimmten Zeitraum zum Verkauf angeboten. Der Restwert wird dann in der Regel dem höchsten Gebot gleich gesetzt. Der Restwert kann aber auch bei bestimmten Fahrzeugen der Wert sein, den ein Entsorgungsunternehmen für das Fahrzeug zahlt. Unter Umständen kann es sein, dass ein verunfalltes Fahrzeug über keinen Restwert verfügt und sogar Entsorgungskosten anfallen.

Abtretung

Die Abtretung ist die vertragliche Übertragung einer Forderung. Das bedeutet: Sie können die Ihnen zustehenden Forderungen direkt auf denjenigen übertragen, der die Leistung erbringt. Z.B. können Sie die Werkstattkosten direkt von der Versicherung an die Werkstatt überweisen lassen oder auch die Kosten für die Erstellung des Gutachtens direkt an das Gutachterbüro überweisen lassen. So entstehen Ihnen keine unmittelbaren Kosten.

Wertminderung

Unfallschäden müssen bei einer späteren Veräußerung des Fahrzeugs angegeben werden, auch wenn alles vollständig repariert wurde und der eigentliche Wert des Fahrzeugs somit dem Wert des Fahrzeugs vor dem Unfall entspricht. Da aber ein Unfallfahrzeug bei einem Verkauf in der Regel nicht den gleichen Preis erzielt wie ein unfallfreies Fahrzeug, entsteht ein sogenannter merkantiler Wertverlust.

Nutzungsausfallentschädigung

Als Unfallgeschädigter steht Ihnen für die Zeit der Reparatur ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug zu. Lassen Sie das Fahrzeug reparieren und verzichten für die Dauer der Reparatur auf die Inanspruchnahme eines Ersatzfahrzeuges steht Ihnen die Erstattung einer Nutzungsausfallentschädigung zu. Die Höhe der Nutzungsausfallentschädigung ist von Typ und Alter des verunfallten Fahrzeugs abhängig.

Totalschaden

Ein Totalschaden liegt vor, wenn die Kosten für die Instandsetzung des Fahrzeugs höher sind als der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs. In diesem Fall ist eine Reparatur wirtschaftlich nicht zu vertreten.

130% Grenze

Tritt ein Totalschaden ein, kann der Geschädigte auf Wunsch das Fahrzeug trotzdem reparieren lassen. Voraussetzung ist, dass die Schadenhöhe inklusive einer möglichen Wertminderung maximal 30% über dem Wiederbeschaffungswert liegt und das die Reparatur durch die Vorlage einer Rechnung der Reparaturwerkstatt nachgewiesen wird.